Inhaber und Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 10 Abs. 3 MDStVertrag: Victor Russo



Zaunfix GmbH

Gewerbegebiet Ost 32

91085 Weisendorf


Telefon: 09135 7365694

Telefax: 09135 7365693
E-Mail: info@zaunfix.eu

 

Ust-IdNr.DE 279442348
AG Fürth

HRB 13168

Geschäftsführer: Victor Russo

 



 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Bauzäunen

der Firma Zaunfix GmbH

 

Allgemeines

Angebote erfolgen stets freibleibend und Preisänderungen sind vorbehalten.

Preisangaben gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Mieter ist verpflichtet, den Standort der Mietsache mitzuteilen. Vor einem Verbringen der Mietsachen an einen anderen Standort ist die Genehmigung des Vermieters einzuholen.

Der Mieter ist generell nicht berechtigt, die Mietsache einem Dritten zu überlassen, es sei denn, der Vermieter hat sich hiermit vorher schriftlich einverstanden erklärt.

Wir unterliegen keiner VOB - wir sind Dienstleister - es gelten unsere allgemeinen Vertragsbedingungen.

 

Beginn des Mietverhältnisses und Übergabe der Mietsache

Die Mietzeit beginnt mit der im Mietvertrag vereinbarten Zeit, spätestens jedoch mit Überlassung der Mietsache.

Der Mieter muss vor Anlieferung der Mietsache die Zauntrasse für die Montage der Mietsache entsprechend herrichten und insbesondere einen Untergrund schaffen, der das sichere Setzen der Mietsache erlaubt. Der Mieter hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die Zauntrasse für LKW´s bis zu 20 t Gesamtgewicht befahrbar und die Montagestelle frei erreichbar ist.

Nimmt der Vermieter die Montage der Mietsache vor, geht das Risiko für Verschlechterung oder Untergang der Mietsache erst nach der Montage auf den Mieter über; andernfalls geht das Risiko mit der Lieferung der Mietsache auf den Mieter über.

 

Konditionen

Die Miete ist im Voraus zu entrichten und zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.

Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache führt nicht zu einer Rückvergütung.

 

Pflichten während des Mietverhältnisses

Der Mieter ist zur ständigen Kontrolle der Mietsache hinsichtlich ihres ordnungsgemäßen Zustands von dem Zeitpunkt des Aufbaus bis zum Abbau verpflichtet. Er gewährleistet, dass keine Gefahren von der Mietsache ausgehen.

Alle zum Unterhalt der Mietsache notwendigen Maßnahmen und Kosten werden von dem Mieter getragen.

Die für den ordnungsgemäßen Einsatz der Bauzäune erforderlichen Anmeldungen, behördlichen Genehmigungen oder sonstigen Formalitäten sind vom Mieter auf dessen Kosten einzuholen.

Das Diebstahlrisiko geht zu Lasten des Auftraggebers und wird in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Beschädigtes Material wird ebenfalls dem Auftraggeber, je nach Beschädigung, in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich den Mietgegenstand sachgemäß zu pflegen. Schaden oder Verlust unverzüglich zu melden.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Risiken aus dem Betrieb der Mietsache.

Im Falle des Anbringens von Gegenständen (Werbeschilder etc.) an den Bauzaun, wird keine Haftung für die Standsicherheit des Bauzauns übernommen.

 

Beendigung

Der Vertrag verlängert sich zu den vertraglichen Konditionen stillschweigend um ein Monat bis der Mieter die Mietsache zurück gibt oder 14 Tage vor Ende abmeldet.

Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter mehr als 14 Tagen mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug gerät, gegen seine Mietpflichten verstößt oder von Vermögensverfall bedroht ist.

Im Falle der Beendigung des Mietvertrags ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort auf Kosten des Mieters abzuholen. Der Mieter ist verpflichtet, etwaig betroffene Dritte von der Beendigung des Mietvertrages und der Möglichkeit des Vermieters zur Abholung der Mietsache unverzüglich zu unterrichten und etwaige Gefahrenstellen anderweitig abzusichern.

Der Mieter hat zu gewährleisten, dass die Abholungsstelle für die Demontage und den Abtransport der Mietsache frei zugänglich ist.

 

Kauf

Sollte der Kunde die Mietsache kaufen, bleibt die Mietsache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. Bei einem Zugriff von Dritten, hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.

 

Wir unterliegen keiner VOB - wir sind Dienstleister - es gelten unsere allgemeinen Vertragsbedingungen.



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